|
|
|
|
|
Stadtinfo
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Stadt des Tages: Genf |
|
|
|
Genf (franz.: Genève) ist die zweitgrösste Stadt der Schweiz. Sie liegt am südwestlichen Rand der französischsprachigen Schweiz am Ausfluss der Rhône aus dem Genfersee. Genf ist Sitz vieler internationaler Organisationen, u.a. UNO, CERN, [mehr...] |
|
Geschichte |
|
in der Keltenzeit Hauptstadt der Allobroger
in der Römerzeit Brückenkopf
ca. 400-1536 Bischofssitz
im 5. und 9. Jh. Sitz der burgundischen Könige, siehe dazu Burgund und Burgunder (Volk)
1026 1033? Genf gehört [mehr...] |
|
Sehenswürdigkeiten |
|
Romanisch-gotische Kathedrale St. Peter (ca. 1232 vollendet)
Geburtshaus von Jean-Jacques Rousseau
Rathaus (spätes 15. Jh.)
Sitz der UNO (Völkerbundpalast, Palais des Nations), war bis 1939 Sitz des Völkerbundes (erbaut [mehr...] |
|
Persönlichkeiten : Zeitweilige Bewohner |
|
Ernest Ansermet
Louis Appia
Théodore Agrippa d'Aubigné
Théodore de Bèze
Johannes Calvin
Michel de Certeau
Albert Cohen
Henri Dufour
Ubbo Emmius
Agénor Étienne de Gasparin [mehr...] |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Schweiz
Gesundheitswesen
In der Schweiz ist jeder Einwohner unabhängig der Nationalität durch das Krankenversicherungsgesetz obligatorisch für die Behandlungskosten bei Krankheit versichert. Die Zahlung der Prämie (Mitgliederbeitrag) ist aber Sache des Versicherten. Mit den EU-Staaten bestehen Verträge, die die gegenseitige Übernahme der Behandlung bei Notfällen regeln (Formular E111). Die Krankenversicherungen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, jede Krankenkasse ist aber gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tätigkeitsgebiet der Kasse Wohnsitz hat. Zahnarztbehandlungen werden von den Krankenkassen nicht getragen, von wenigen Ausnahmen abgesehen.
Die Finanzierung der staatlichen Krankenhäuser erfolgt einerseits durch Bezahlungen der Behandlungen, andererseits durch Zuschüsse der Kantone oder Gemeinden. Die Finanzierung der Privatkrankenhäuser erfolgt dagegen in der Regel nur aus den Behandlungstaxen, die deswegen markant höher sind als bei den staatlichen Krankenhäuser. Die gesetzliche Grundversicherung deckt deswegen die Behandlung in Privatkliniken nicht. Ambulante Behandlungen dagegen werden von der Grundversicherung in der ganzen Schweiz und bei jedem zugelassenen Leistungserbringer gedeckt.
Für Behandlungskosten bei 'Unfällen' ist jeder Angestellte durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch versichert. Es gibt einerseits eine selbstständige Unfallversicherung des öffentlichen Rechts (SUVA), andererseits bieten auch die meisten privaten Versicherungskonzerne Unfallversicherungen nach UVG an. Es ist Sache des Arbeitgebers, alle Angestellten - auch bei Freizeitunfällen - zu versichern. Wer nicht angestellt ist, muss sich selbst gegen Unfall versichern.
|
Haben Sie sich auch
vertippt? Hier eine Auswahl der
gängigen
Vertipper:
|